Wahlen zur Gemeindevertretung

Am Sonntag, 15. Oktober, finden in unserer Pfarrgemeinde die Wahlen zur Gemeindevertretung statt. Wahlberechtigte Gemeindemitglieder können nach dem Gottesdienst (9.30 Uhr) ihre Stimme abgeben.

Alle Wahlberechtigten werden rechtzeitig über die genauen Modalitäten der Wahl informiert. Es besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl.

Das Wählerverzeichnis liegt ab 3. September im Pfarramt zur Einsicht auf. (Nach dem Gottesdienst, zu den Öffnungszeiten des Pfarrbüros oder n.V.) Von 3. bis 16.9.2023 können Abänderungsanträge betreffend das Wählerverzeichnis eingebracht werden.

Nominierung durch Gemeindemitglieder:

  • Das Presbyterium erstellt einen Wahlvorschlag.
  • Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied kann bis spätestens vier Wochen vor dem Wahltermin bzw. vor dem ersten Wahltag weitere Personen zur Aufnahme in den Wahlvorschlag namhaft machen.
  • Die Anzahl dieser Personen darf nicht größer sein als das Doppelte der zu wählenden Mitglieder der Gemeindevertretung.
  • Die Nominierung bedarf der Unterstützung wahlberechtigter Gemeindemitglieder, und zwar in der Anzahl eines Viertels der zu wählenden Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Ein wahlberechtigtes Gemeindemitglied kann mehrere Nominierungen unterstützen.
  • Der Nominierung ist die schriftliche Zustimmungserklärung der vorgeschlagenen Person beizulegen.

Anforderung von Briefwahlunterlagen